ALB / ALK

10. Doppikunterstützung / NKF

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Unentbehrliche Unterstützung

  • beim Erstellen der Eröffnungsbilanz zur Einführung der Doppik.
  • zur ständigen Kostenkontrolle bei der Bewirtschaftung der kartierten Vermögensgegenstände.

Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder (IMK) hat am 21. November 2003 die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung von einem zahlungsorientierten (kameralistischen) auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen. Das Konzept der IMK sieht dafür entweder die erweiterte kameralistische Buchführung oder ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen vor. Es lässt Spielraum für die landesrechtliche Ausgestaltung.

Eine Voraussetzung für die Umstellung von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Diese Vorarbeiten sind notwendig, um die Eröffnungsbilanz erstellen zu können.

Gaja®Matrix bietet zur Unterstützung der Doppik-Einführung eine umfassende Lösungspalette zur Erfassung, Dokumentation, Klassifizierung und Bewertung der immobilen Vermögensgegenstände. Dazu arbeiten mehrere Lösungen in den Fachdisziplinen "Liegenschaften", "Straße und Verkehr" ,"Umwelt und Grün" und "Gebäude" zusammen.

Das Ergebnis:

  • Mehr Rechtssicherheit
  • Effizientere Vorgangsbearbeitung