10. Doppikunterstützung / NKF
Unentbehrliche Unterstützung
- beim Erstellen der Eröffnungsbilanz zur Einführung der Doppik.
- zur ständigen Kostenkontrolle bei der Bewirtschaftung der kartierten Vermögensgegenstände.
Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder
(IMK) hat am 21. November 2003 die Reform des Gemeindehaushaltsrechts
beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung von einem
zahlungsorientierten (kameralistischen) auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und
Rechnungswesen. Das Konzept der IMK sieht dafür entweder die erweiterte
kameralistische Buchführung oder ein doppisches Haushalts- und
Rechnungswesen vor. Es lässt Spielraum für die landesrechtliche
Ausgestaltung.
Eine
Voraussetzung für die Umstellung von der Kameralistik auf ein
doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ist die Erfassung und
Bewertung des kommunalen Vermögens. Diese Vorarbeiten sind notwendig,
um die Eröffnungsbilanz erstellen zu können.
Gaja®Matrix bietet zur
Unterstützung der Doppik-Einführung eine umfassende Lösungspalette
zur Erfassung, Dokumentation, Klassifizierung und Bewertung der
immobilen Vermögensgegenstände. Dazu arbeiten mehrere Lösungen in den
Fachdisziplinen "Liegenschaften", "Straße und Verkehr" ,"Umwelt und
Grün" und "Gebäude" zusammen.
Das Ergebnis:
- Mehr Rechtssicherheit
- Effizientere Vorgangsbearbeitung
